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Grundsatzerklärung zur verantwortlichen Unternehmensführung
Wir, die H&T Healthcare Recruitment GmbH, verpflichten uns im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit zur verantwortungsvollen und ethischen Anwerbung sowie Vermittlung von Pflegefachpersonen aus Indien nach Deutschland. Die folgende Grundsatzerklärung ist unser Bekenntnis zu fairer, transparenter und menschenrechtskonformer Anwerbung und Vermittlung und orientiert sich an anerkannten internationalen Standards und Leitlinien.
§ 1 Fairness und ethische Praxis
Wir verpflichten uns zu einer fairen und ethisch vertretbaren Vermittlungs- und Anwerbepraxis entsprechend den sechs Leitprinzipien des RAL-Gütezeichens „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“:
a) Schriftlichkeit für die Überprüfbarkeit
b) Unentgeltlichkeit des Vermittlungsprozesses
c) Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos für Pflegefachpersonen
d) Transparenz zu Strukturen, Leistungen und Kosten
e) Nachhaltigkeit und Partizipation
f) Gesamtverantwortung
§ 2 Einhaltung internationaler Standards
(1) Wir verpflichten uns zur Einhaltung des WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel. Insbesondere verpflichten wir uns, nicht in Ländern zu rekrutieren, die auf der aktuellen WHO health workforce support and safeguards list geführt werden.
(2) Wir verpflichten uns zu der Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards, insbesondere
a) der ILO Kernarbeitsnormen;
b) der ILO General principles and operational guidelines for fair recruitment and definition of recruitment fees and related costs;
c) der United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights;
d) sowie internationaler UN-Menschenrechtsabkommen.
§ 3 Verpflichtung zur fairen Kostenstruktur
Wir verpflichten uns, von der Pflegefachperson weder direkt noch indirekt Vermittlungskosten oder Kosten für unmittelbar mit der Vermittlung zusammenhängende Leistungen zu erheben. Dies steht im Einklang mit dem Employer-Pays-Prinzip. Wir garantieren, dass dies die gesamte Dienstleistungskette umfasst.
§ 4 Verzicht auf Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen
Wir verpflichten uns, in den Vermittlungsverträgen mit den Pflegefachpersonen auf Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen unter Berücksichtigung der in Kriterium 3.4 der Güte- und Prüfbestimmungen für das RAL-Gütezeichen „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ genannten Ausnahmen zu verzichten. Ebenso verpflichten wir uns, nicht in Arbeitsverträge zu vermitteln, die Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen enthalten, die sich auf die Kosten für die Vermittlung beziehen.
§ 5 Kommunikation und Transparenz
Wir kommunizieren diese Grundsatzerklärung öffentlich und adressatengerecht. Sie ist auf unserer Webseite jedermann zugänglich und wird so allen Beteiligten zur Verfügung gestellt. Durch diese Grundsatzerklärung wird unser Engagement für eine faire, transparente und menschenrechtskonforme Anwerbung und Vermittlung transparent und nachvollziehbar dargelegt.
Stand: Juli 2025